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Zertifizierung

Die Konzepte «Bekannte Versender» und «Reglementierte Beauftragte» sollen eine sichere Lieferkette von Luftfracht vom Lieferant bis zur Fluggesellschaft ermöglichen. Luftfrachtsendungen, welche innerhalb dieser Kette transportiert werden und dieses System bis zur Übergabe an den Bodenabfertigungsgesellschaft nicht verlassen, müssen keine systematischen Sicherheitskontrollen durchlaufen. Im Gegensatz zu nicht gesicherten Luftfrachtsendungen, werden Sendungen von Bekannten Versendern also keinen kostenpflichtigen Sicherheitsprüfungen unterzogen.

Die Grundausbildung ist ein wesentlicher Faktor, um eine effiziente Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen durch die Bekannten Versender zu gewährleisten. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) schreibt daher die Ausbildung der Sicherheitsverantwortlichen der Unternehmen als zwingendes Kriterium für die Erlangung des Status des Bekannten Versenders vor.

Wünschen Sie mehr Informationen zum Thema Bekannte Versender? In unserer Broschüre finden Sie alle wissenswerten Informationen zum Thema.

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